Ausgangspunkt für die Umsetzung der EU-Fördermittel sind erst einmal die politischen Ziele der EU im Rahmen der Europäischen Fonds (EFRE/ESF+) und des ELER. Auf dieser Grundlage und den für MV verfügbaren Mitteln erfolgt dann eine landesseitige Planung zu Programmen, wie bspw. Unternehmensförderungen im Bereich FuE oder der digitalen Transformation, Energieeffizienzmßnahmen in öffentlichen Gebäuden, Beseitigung von Kinderarmut etc.
D.h. diese EU-geförderten Maßnahmen sind jeweils fachpolitisch verortet und sollten für eine optimale Wirkung mit anderen bundes- oder landesfinanzierten Maßnahmen verbunden werden. Von einer von der Fachlichkeit losgelösten zentralisierten Vergabe der EU-Mittel in einem eigenen EU-Ministerium ist somit dringend abzuraten. Darüber hinaus würde die Etablierung eines zusätzlichen Ministeriums zu einem erheblichen finanziellen Mehraufwand führen.
Kapitel: | Auf eine Reform der EU drängen. |
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Antragsteller*in: | Andre Bandlow (KV Schwerin) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 24.05.2021, 22:21 |
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